Kreativtresor

Sicherung
Regeln
Formular (Schritt 1)
Übermittlung (Schritt 2)
AGB

Urheber- und Geschmacksmusterschutz hannover niedersachsen bild musikstück musikgruppe lyrik text texten essay geschichte hinterlegen durch Hinterlegung geschützt mit Urkunde beweisen hamburg bremen beKreativtresor Leistung Klang Bild Software Text Technik Sonstigesrlin Musikrecht neue Medien schützen Urheberschutz durch Urkunde Urheberrecht Musik E-Commerce VG Bild Kunst Webdesigner Künstler Kreativ Werbung Werbeagentur Band Produzent Management Filmmusik Bandgründung Musikvideoproduktionen Konzert Musikverlag Edition und Administration. Sample Clearances Internationale Licensing and Distribution Agreements bei der GEMA und von der GVL Music on Demand Mobile Commerce MMS und Digital Rights Management (DRM) Handhabung von DRM Systemen technischen Schutzmaßnahmen wie Zugangskontrollsystemen und Kopierschutzsystemen insbesondere Kopierschutz bei Audio-CDs DVDs Schutz von Domain-Namen Marken Hosting Access- Service und Content-Providing Film und Fernseh Vertrag für Film- und Fernsehproduktionen Drehbuchentwicklung Titel Verwertung Gestaltung von Produktionsvereinbarungen Musik Produktion von Tonträgern Künstlerexklusiv Bandübernahme Online-Werbung Online-Vertrieb Schutz von Veranstaltungskonzepten Online-Distribution Fotograf Schriftsteller oder Programmierer kreative Leistungen erbracht jede Werkgattung unterschiedliche Medien Musikstücke Theater Aufführung und Engagement. der Klärung Abgeltung von Buch oder Musik Bücher Fotos in Dateien übertragen aus dem Internet herunterzuladen bildende Kunst in dem Künstler Galerien Museen Kunstvereine Künstlerhäuser und Magazine Film Musikrecht Drehbuchautoren Produzenten Regisseuren Schauspielern Film- und Fernsehschaffenden Komponisten Agenturen Verlagen Verleih- und Vertriebsunternehmen privaten und öffentlich-rechtlichen Sendeunternehmen regionalen nationalen und internationalen Filmförderungen Aufführung Regie Darsteller Anstellung Tournee Verlag Merchandising Marketing Lizenzverträge Filmfonds Banken Versicherungen Urheberrecht Drehbuch Verfilmung Koproduktion Auftragsproduktionen Regie Soundtrackauswertung Merchandising Marketing Formatlizenzen Filmförderung Filmfinanzierung E&O-Versicherungen Verleih- und Vertriebsverträge Lizenzverträge Videoauswertung Fotorecht Filmproduktion Film und Recht Medienrecht Markenrecht Copyright Filmvertrag Koproduktion Entertainment Drehbuch Lizenz Filmlizenz Mustervertrag Verträge Fernsehrecht Regisseur Verfilmung Verleih. Musiker Künstler Autoren Komponisten Schauspieler Regisseure Film- und Fernsehschaffende Designer Fotografen Produzenten Studios Schallplattenfirmen Verlage Agenturen Manager Urheber- und Medienrechts Copyright & Entertainment Law Medien- und Unterhaltungsindustrie Konzeption Ideenschutz Rechte-Klärung Vertragsverhandlung Vertragsdurchführung Finanzierung Produktion Lizenzierung Werbung Marketing Merchandising Auswertung Abrechnung Interessenwahrnehmung Musikern Textern Komponisten Managern Konzertveranstaltern Verlagen Labels Produzenten Vertriebsunternehmen Internet-Providern Verwertungsgesellschaften Plattenvertrag Buchverlag Herausgeber Übersetzer Lizenzierungen Verfilmung Offline- und Online-Nutzungen CD-ROMs DVDs Online-Zeitschriften VG Wort Gründung einer Band Umgang mit Managern Verlagen und Labels die Ausarbeitung von Verträgen die Klärung Mitgliedschaft bei GEMA/GVL Musikbusiness Entscheidung München Stuttgart Hamburg Hannover Berlin Urheberrecht Wettbewerbsrecht Webdesign Provider CD-ROM-Auswertung Copyright Clearances Softwarelizenz Datenbankwerk Schutz von Domain-Namen Online-Shopping E-Commerce Online-Distribution Music on Demand Haftung Deutschland Programmentwicklung Softwarelizenz Datenbankwerkverträge Wirtschaft Vertraege Fotoaufträge Digitale Bildbearbeitung Bildhonorar Agentur Bildarchivierung Model-Releases Kunstverlag Produkt Produzenten Urheber urheberrecht Medien Online Internet Wettbewerb Computer EDV Software nutzer urheber musiker designer künstler kunst musik komposition mp3-download musik-download

Regeln

Bitte lesen Sie sich die Regeln für eine Sicherung im Kreativtresor durch.

Dauer einer Sicherung

Um eine Leistung zu sichern, müssen Sie in zwei Schritten vorgehen. Sie füllen zuerst ein Formular aus und senden es an den Kreativtresor. Anschließend verschicken die Leistung an den Kreativtresor. Sobald die Leistung den Kreativtresor erreicht hat, senden wir Ihnen eine Mitteilung. Ausfüllen und Versenden des Formulars und die Hinterlegung ist i. d. R. binnen weniger Minuten erledigt. Sobald das Werk vollständig beim Kreativtresor angekommen ist, erhalten Sie eine Rechnung. Nach Rechnungsausgleich wird eine Bestätigung ausgestellt und an Sie geschickt, dieser Vorgang ist in in der Regel innerhalb weniger Tage erledigt.

Vollversion der Leistung erforderlich

Es ist erforderlich, dass eine vollständige Version der Leistung an den Kreativtresor übermittelt wird. Eine bloße Beschreibung reicht nicht aus. Das ist notwendig um den eindeutigen Zeitpunkt, Umfang und die Art des Werkes als Beweis zu dokumentieren und sicher zu stellen. Nur durch die Hinterlegung des gesamten Werks als Datei kann ein ausreichender Beweis geführt werden.

Kopie der Leistung

Bitte senden Sie uns eine Kopie der Leistung, nicht das Original! Die Kopie dient des Nachweises Ihrer Urheberschaft.

Dateiformate und -größen

Sie können Ihre Werke in jedem beliebigen Dateiformat übermitteln. Aus technischen Gründen ist die Größe einer Datei per E-Mail auf 10 MB begrenzt. Größere Dateien müssen Sie uns per CD-ROM, DVD oder sonstigem Datenträger postalisch zusenden.

Sicherung mehrerer Dateien per E-Mail

Besteht Ihr Werk aus vielen einzelnen Dateien, so sollten Sie alle Dateien in einer einzigen Archivdatei zusammenfassen. Anschließend können Sie diese bequem per Mail versenden. Gängige Archiv-Formate bzw. Archivier- und Packsprogramme sind z.B. "WINRAR" oder "WINZIP".

Sicherung nur durch natürliche Personen

Ein Werk kann nur durch natürliche Personen geschaffen werden. Eine Hinterlegung kann nicht auf einen Firmennamen oder eine juristische Person wie etwa eine GmbH oder AG erfolgen. Deshalb geben Sie bei Hinterlegung neben einem evtl. Firmennamen immer den Namen der natürlichen Person an.

Allerdings gilt es zu beachten, ob Sie Ihr Werk im Rahmen einer Tätigkeit für Ihren Arbeitgeber oder eines Dritten erstellt haben (bspw. als Grafiker für eine Werbeagentur). Üblicherweise erhält dann der Arbeitgeber bzw. Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte.

Änderungen nach der Sicherung

Nach dem Antrag einer Urkunde oder einer Reservierung kann der Urheber sein Werk nicht mehr verändern oder ergänzen. Grund ist, dass der Nachweis gewährleistet, dass das Werk unverändert in der Originalform auch so zum Zeitpunkt der Sicherung existierte.

Ende der Reservierung

Bevor die Reservierung endet, erhält der Urheber eine Benachrichtigung. Er hat dann die Möglichkeit eine Urkunde zu beantragen. Sollte die Reservierung beendet werden, so erhält der Urheber sein hinterlegtes Material zurück, wenn er einen entsprechend frankierten Rückumschlag an SERVIP Ltd. sendet.

Sicherung von Namen oder Begriffen

Namen und Begriffe unterliegen mangels "schöpferischer Höhe" grundsätzlich nicht dem Urheberschutz, möglicherweise aber dem Markenschutz, wie etwa Logos, Firmen- oder Produktbezeichnungen oder Bild-, Zeichen, oder Textkombinationen. Vor Erlangung des Markenschutzes können sich Urheber dennoch vor einer ungerechtfertigten Verwertung durch Dritte schützen indem sie den Kreativtresor nutzen. Denn die Anmeldung einer Marke führt nicht zwangsläufig auch zu deren Eintragung, da das DPMA bei Anmeldung keine erfolgreiche Registrierung schuldet, sondern lediglich Ihr Eintragungsbegehren auf Zulässigkeit prüft und ggfls. auch ablehnen kann. Die Kosten für die Anmeldung und die Kosten eines Patentanwaltes wären dann verloren. Das DPMA kann die Eintragung aus inhaltlichen oder formalen Gründen ablehnen.

Auch nach Eintragung und Erhalt einer Marken-Urkunde ist immer noch keine Rechtssicherheit gegeben, da anschließend eine dreimonatige Widerspruchsfrist läuft. Innerhalb dieser Zeit kann jeder einer Eintragung widersprechen. Dazu werden insbesondere Patentanwälte beauftragt, regelmäßig die Markenneuregistrierungen auf Verstöße zu prüfen (Recherche). Trotz Zustellung einer Urkunde würde in einem begründeten Widerspruchsfall die Marke gelöscht werden. Es sind dennoch alle Gebühren und Kosten zu tragen.

Nachträgliche Sicherung bei Auseinandersetzungen

Nachträgliche Sicherungen sind nur möglich, wenn die Urheberrechte für das Werk zuvor durch eine Reservierung geschützt wurden. Sollte keine gültige Reservierung vorliegen, so ist die Sicherung im Kreativtresor nur für den Beweis der Urheberschaft in der Zukunft möglich. Eine rückwirkende Sicherung, die während einer laufenden Auseinandersetzung erfolgt, wird im Zweifel nicht gerichtlich anerkannt.

Sicherung außerhalb Deutschlands

Da es sich bei dem Urheberrecht um internationales Recht handelt, sind auch internationale Hinterlegungen vollumfänglich wirksam.

* Alle Preisangaben netto in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das freibleibende Angebot gilt für Unternehmer/ Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Es gelten unsere AGB.