Kreativtresor rettet Idee

In folgenden Fällen kann ein Nachweis eine Leistung „retten“:

Gelegenheit macht Diebe

Das gilt auch bei Leistungen, Konzepten und Ideen. Möchte ein Urheber sein Werk verwerten, kommerziell nutzen oder ausstellen, so muss er es veröffentlichen. Dadurch haben Fälscher und Plagiatoren die Gelegenheit zum Nachahmen.

Zwei Doofe, ein Gedanke

Es ist auch möglich, dass zwei Urheber parallel eine ähnliche Idee entwickeln ohne voneinander zu wissen. Der, der seine Idee zuvor im Kreativtresor hinterlegt hat, hat den Nachweis für sein Urheberrecht und das Recht von der Leistung zu profitieren.

Lesen Sie unsere Regeln & FAQ!

Urheberschaft beweisen

Im Falle der missbräuchlichen Nutzung und Verwertung einer Leistung muss der rechtmäßige Urheber seine Urheberschaft beweisen. Trotz des Schutzes durch das Gesetz gestaltet sich der Nachweis der Urheberschaft sehr schwierig. Im Falle einer Geltendmachung von Ansprüchen steht Wort gegen Wort.

Denn nur dann, wenn dem Urheber der Beweis der Urheberschaft und insbesondere der Nachweis gelingt, dass er das Werk als Erster geschaffen hat, so kann er seine Rechte durchsetzen. Deshalb sollte ein Urheber seine Urheberrechte sichern.

Kreativtresor Team

Wir sichern Ihre Idee kostengünstig.

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