Nachweis

Ein Nachweis ist der Beweis für die Urheberschaft eines Werkes, Konzeptes oder einer Idee.

Ein Nachweis umfasst folgende Eigenschaften:

  • Name des Urhebers
  • Datum der Sicherung (Zeitpunkt der Existenz)
  • Inhalt, Art und Umfang der Leistung
  • Zeugnis einer unanhängigen Stelle

Belegexemplar hinterlegen

Der Nachweis wird erbracht, indem ein Belegexemplar der Leistung an einer unabhängigen Stelle hinterlegt wird. Dadurch werden die Urheberrechte gesichert.

Urheberschutz entsteht zwar bei der Schöpfung des Werkes, aber die Rechte eines Urhebers alleine sind keine beweiskräftigen Rechte. Ohne einen öffentlichen Nachweis hat der Urheber absolut keine Absicherung. Es besteht die Gefahr das Dritte fälschlicherweise das Urheberrecht für sich beanspruchen.

Nachweis sichert Urheberschaft ab

Durch einen rechtswirksamen Nachweis wird die Urheberschaft gesetzlich abgesichert. Der Kreativtresor bietet folgende Nachweismöglichkeite an:

In folgenden Fällen kann ein Nachweis eine Leistung „retten“:

  • „Gelegenheit macht Diebe.“ heißt ein Sprichwort. Das gilt auch bei Leistungen, Konzepten und Ideen. Möchte ein Urheber sein Werk verwerten, kommerziell nutzen oder ausstellen, so muss er es veröffentlichen. Dadurch haben Fälscher und Plagiatoren die Gelegenheit zum Nachahmen.
  • Es ist auch möglich, dass zwei Urheber parallel eine ähnliche Idee entwickeln ohne voneinander zu wissen. Der, der seine Idee zuvor im Kreativtresor hinterlegt hat, hat den Nachweis für sein Urheberrecht und das Recht von der Leistung zu profitieren.

Im Falle der missbräuchlichen Nutzung und Verwertung einer Leistung muss der rechtmäßige Urheber seine Urheberschaft beweisen. Trotz des Schutzes durch das Gesetz gestaltet sich der Nachweis der Urheberschaft sehr schwierig. Im Falle einer Geltendmachung von Ansprüchen steht Wort gegen Wort. Denn nur dann, wenn dem Urheber der Beweis der Urheberschaft und insbesondere der Nachweis gelingt, dass er das Werk als Erster geschaffen hat, so kann er seine Rechte durchsetzen. Deshalb sollte ein Urheber seine Urheberrechte sichern.